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IATF 16949

Prüfzeichen IATF 16949

IATF 16949: Qualitätsstandard für Zulieferer der Automobilindustrie

Für die Zulieferung an Automobilhersteller ist der Qualitätsmanagementstandard IATF 16949 häufig Voraussetzung. Das gültige IATF-16949 Zertifikat ermöglicht Ihnen als Zulieferer für namhafte Automobilhersteller wie FORD, GM, PSA sowie BMW, Daimler und/oder VW. Diese und weitere Hersteller und Lieferanten fordern den Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der IATF 16949. Somit steigert die Zertifizierung nach IATF 16949 nicht nur das Vertrauen Ihrer Kunden, sondern auch Ihre Chancen am Markt

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Zielgruppe

Der IATF-Standard richtet sich an alle produzierenden Lieferanten der Automobilindustrie: Vom Vorlieferanten („Sub-Tier“) bis zum Direktlieferanten („First-Tier“). Dazu gehören Unternehmen der Serien- und Ersatzteilproduktion sowie Dienstleister für wertschöpfende Prozesse, z.B. in der Wärme- / Oberflächenbehandlung und Ähnlichem.

Ihre Vorteile durch die IATF 16949 Zertifizierung

  • International anerkannter Qualitätsmanagement-Standard in der Automobilindustrie
  • IATF 16949 fördert und fordert in der Automobilindustrie die kontinuierliche Verbesserung der System-, Prozess- und Produktqualität und deren Nachweis. Dieses wird durch eine Zertifizierung unterstützt.
  • Weltweiter Marktzugang zu namhaften Automobilherstellern und Zulieferern
  • Imagegewinn und Steigerung des Vertrauens von Kunden und Partnerorganisationen

Das leistet die IATF 16949

Ziel der IATF ist die Sicherstellung anforderungsgerechter Produkte und Prozesse von Unternehmen in der Entwicklung und Fertigung. Durch die Umsetzung der Forderungen der IATF 16949 wird die Vermeidung von Fehlern in Entwicklungs- und Produktionsprozessen unterstützt. Durch die Zertifizierung weisen Sie die Einhaltung branchenspezifischer Anforderungen an Ihr Qualitätsmanagementsystem nach, sind aufgefordert sich dem stetigen Verbesserungsprozess zu verpflichten und steigern somit die Zufriedenheit Ihrer Kunden.

Kundeninformation zu den “Rules for Achieving and Maintaining IATF Recognition, 6th edition, 2025”

Wie im Januar 2024 per „IATF Stakeholder Communiqué“ zum „Release of Rules, 6th Edition“ auf der IATF Global Oversight Website angekündigt, hat die IATF ihre Zertifizierungsregeln überarbeitet und nun veröffentlicht. Das IATF Global Oversight gewährt nun einen Zeitraum von maximal neun Monaten ab dem 31. März 2024, um die in den „Rules for Achieving and Maintaining IATF Recognition, 6th edition, 2025“ (nachfolgend „Rules 6th Edition“) geforderten Änderungen, sowohl für die von der IATF anerkannten Zertifizierungsstellen, als auch für deren Klienten umzusetzen.

Die IATF-Regeln der 6. Ausgabe treten in Kraft und müssen bis zum 1. Januar 2025 vollständig umgesetzt werden. Ab dem 1. Januar 2025 werden die IATF Rules 5th Edition und alle sanktionierten Interpretationen und häufig gestellten Fragen der IATF Rules 5th Edition obsolet.

Seit dem 31. März 2024 können die IATF Rules 6th edition für interessierte Parteien über IATF Oversight Offices bezogen werden. Es stehen Ausgaben in verschieden Sprache zur Verfügung. Die deutschsprachige Version ist ab Mai 2024 verfügbar. 

  • Stufe 1-Audit erfolgt in 2 Abschnitten (u.a. Prüfung der Anwendbarkeit der IATF 16949, Zertifizierungsstruktur und des geplanten Geltungsbereichs, gefolgt von Bewertung der Bereitschaft zur Zertifizierung mittels Vor-Ort-Audit nach „Gemba“- Methode.
  • Entscheidung der Zertifizierungsstelle über die Bereitschaft für Stufe-2-Audit oder Wiederholung von Stufe-1-Audit nach max. 15 Tagen.
  • Ist die Bereitschaft nicht gegeben kann eine Wiederholung des Stufe-1-Audits innerhalb von max. 6 Monaten mit demselben Auditor erfolgen.
  • Falls notwendig ist mindestens eine zusätzliche Stunde für die Überprüfung offener Punkte aus einem vorherigen Stufe-1-Audit erforderlich.

  • Dieses umfasst vollständige Systemprüfung (alle Anforderung der IATF 16949 sind zu auditieren und in Bezug auf wirksame Umsetzung zu bewerten).
  • Das Stufe-2-Audit kann frühestens 20 Tage und muss spätestens 90 Tage nach der Abschlussbesprechung des Stufe-1-Audits und bei vorhandener positiver Bereitschaftsbewertung durch die Zertifizierungsstelle erfolgen.

  • Der letzte Tag eines Re-Zertifizierungsaudits muss spätestens 3 Jahre -3 Monate/+0 Tage nach dem letzten Tag des ersten Stufe 2-, Re-Zertifizierungs- oder Transfer-Audits abgeschlossen sein. Sonst erfolgt sofortiger Zertifikatsentzug.
  • Der letzte Tag eines Überwachungsaudits muss -3/+3 Monate nach dem letzten Erstaudit der Stufe 2, Re-Zertifizierungs- oder Transfer-Audits („ARD“) abgeschlossen sein. Sonst erfolgt auch hier sofortiger Entzug des Zertifikats.

  • Anwendung ab einzubeziehenden Produktionswerken „Sites“ möglich, Reduzierung der Vor-Ort-Auditzeit pro „Site“ um max. 15%. Je nach Umfang des Konzernschemas waren hier bislang bis zu 40% Reduzierung pro „Site“ zulässig).

  • Gesamtreduzierung der Vor-Ort Auditzeit kann nun bis max. 30% betragen, vormals bis zu 50%.

  • Diese dürfen max. 10 Meilen / 16 km und max. eine Stunde Fahrzeit vom Hauptwerk („Main Site“) entfernt sein. Falls das nicht gegeben ist, müssen vormalige Extended Manufacturing Sites” als Werke („Sites“) betrachtet werden und einem Erstzertifizierungsverfahren (ggf. im Konzernschema) unterworfen werden. Dieses kann im zugrundeliegenden Auditzyklus erfolgen.

  • Bei Verlagerungen des Produktionsstandortes muss ein Erstzertifizierungsaudit („Initial Audit“) unter Einbeziehung der unterstützenden Standorte durchgeführt werden.

  • Der Klient muss der Zertifizierungsstelle den Audittermin spätestens 90 Tage vor der Auditbeginn (First Audit Day, „FAD“) bestätigen.
  • Eine spätere Verschiebung ist nur mit dokumentierter, überprüfbarer Begründung möglich.
  • Erweiterte Anforderungen für Inhalte und Termin zur Bereitstellung von Informationen zur Auditvorbereitung / der Bereitschaftsprüfung an die Zertifizierungsstelle.

  • Die Auditplanung durch die Zertifizierungsstelle muss nachweislich mindestens 0,50 Personentage umfassen. Hierzu ist ein Eintrag in die IATF-Datenbank erforderlich.
  • Die Informationen zur Auditvorbereitung müssen durch den Klienten mindestens 30 Tage vor dem ersten Audittag bei der Zertifizierungsstelle vorliegen. Andernfalls kann die Zertifizierungsstelle das Audit verschieben, was zum Verlust des Zertifikats führen kann, wenn die vorgegeben Audittermine im Zyklus dann nicht eingehalten werden können.
  • Wenn Nachweise zum Management-Review des Klienten nicht 30 Tage vor dem Audit bei der Zertifizierungsstelle verfügbar sind, oder nur vor Ort geprüft werden kann, müssen mindestens zwei zusätzliche Stunden vor Beginn des Audits zur Bewertung eingeplant werden.
  • Die Prüfung der Kundenleistungsdaten ist während der Eröffnungssitzung / des Einführungsgespräches durchzuführen, d.h. es ist keine bislang obligatorische, zusätzliche Stunde vor Beginn des Audits erforderlich.
  • Die Audits müssen alle Produktionsprozesse abdecken und diese müssen zum Zeitpunkt des Audits in operativ sein. Es darf also keine Produktionsprozesse geben, die zum Zeitpunkt des Audits nicht umgesetzt werden. Andernfalls kann die Zertifizierungsstelle das Audit verschieben, was hier ebenfalls zum Verlust des Zertifikats führen kann, wenn die vorgegeben Audittermine im Zyklus dann nicht eingehalten werden können. - Der Auditplan muss dem Klienten mindestens 14 Tage vor dem Auditstart durch die Zertifizierungsstelle vorgelegt werden.

  • Wenn der Problemlösungsprozess des Klienten zu festgestellten Abweichungen nicht wirksam ist, muss eine Hauptabweichung geschrieben werden.
  • Der Klient muss bei Hauptabweichungen („NC1“) innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss des Vor-Ort-Audits die Eindämmungsmaßnahmen („Containments“) sowie Nachweise der Wirksamkeit der Containments, die Ursachenanalyse, durchgeführte Korrekturen und einen Plan zu systemischen Korrekturmaßnahmen vorlegen.
  • Wenn die 15-Tage-Rückmeldung durch die Zertifizierungsstelle abgelehnt wird, muss bis zum Tag 30 nach Auditabschluss eine Überarbeitung durch den Klienten und erneute Prüfung / Bewertung durch den Auditor erfolgen.
  • Die 60-Tage-Frist für Abweichungsmanagement inkl. Verifizierung der Wirksamkeit der Maßnahmen durch den Klienten gilt weiterhin. Ebenso, dass Abweichungen innerhalb von 90 Tage nach dem letzten Audittag als ggf. „offen, aber 100% gelöst“ bewertet, oder geschlossen sein müssen.
  • Wenn die systemischen Korrekturmaßnahmen für Abweichung nicht wirksam umgesetzt sind, muss das Zertifikat entzogen werden.

  • Nebenabweichungen („NC2“): 0,5 - 1,0 Stunde (im nächsten regulären Audit oder während eines Special Audits).
  • Hauptabweichungen („NC1“): jeweils 1,0 - 3,0 Stunden im Rahmen eines Special Audits.

  • Auditpläne, Berichte, Abweichungsberichte sowie deren Status müssen für aller Remote Support Locations („RSL“), die den zu auditierenden Standort („Site“) unterstützen, geprüft und dokumentiert bewertet werden. Dies gilt auch für entfernte unterstützende Standorte, die von anderen Zertifizierungsgesellschaften auditiert werden.
  • IATF 16949 Zertifikate dürfen nur entfernte unterstützende Standorte ausweisen, bei denen die Wirksamkeit der Unterstützungsfunktionen im Werk („Site“) verifiziert wurde.

  • Diese sind bedingt möglich für Überwachungsaudits für entfernte unterstützende Standorte (Stand-Alone Remote Support Location („SA-RSL“), in denen keine Produkt- oder Materialhandhabung stattfindet.
  • Die Definition der Remote-Funktionen ist in der Tabelle in Anhang 2 der Rules 6th edition dargestellt.

  • Prozess beginnt mit Kundenbeschwerde oder Abweichung im Audit
  • Die Dauer des Dezertifizierungsprozesses ist auf max. 120 Tage begrenzt. Danach erfolgt Zertifikatsentzug - Im Falle einer Hauptabweichungen („NC1“) erfolgt die Aussetzung des Zertifikates mit Datum der Entscheidung der Zertifizierungsstelle, max. 15 Tage nach Abschluss des Vor-Ort-Audits.
  • Bei Leistungsbeschwerden von Kunden gegenüber dem Klienten: Der Klient muss innerhalb von 20 Tagen nach Aufforderung durch die Zertifizierungsstelle, sofern zutreffend, im IATF Performance Complaint Management System („PCMS“) antworten.
  • Wenn ein Zertifikat entzogen wird, muss der Klient alle Hinweise auf eine IATF-Zertifizierung des Unternehmens in der Außendarstellung entfernen.

Einfache Integration in vorhandene Managementsysteme

Die IATF 16949 auf Grundlage der Qualitätsmanagementnorm ISO 9001 nach der High-Level-Struktur gegliedert. Durch die einheitliche Kapitelnummerierung und Verwendung von Begrifflichkeiten lässt sich die Struktur dieses Standards der Automobilbranche in bereits bestehende Managementsysteme integrieren, sofern diese ebenfalls nach der High-Level-Struktur aufgebaut sind.

Der Auditablauf einer Zertifizierung nach IATF 16949

1

Schritt 01

Anfrage, Angebotserstellung & -erläuterung

2

Schritt 02

Beauftragung & individuelle Terminplanung

3

Schritt 03

Audit: Verstehen der Organisation & Feststellung der Zertifizierungsreife

4

Schritt 04

Aufzeigen von Verbesserungs-potenzialen

5

Schritt 05

Schnelle Vieraugen-Prüfung & Zertifikatserstellung

6

Schritt 06

Außenwirksames TÜV-Zertifikat

7

Schritt 07

Kontinuierliche Weiterentwicklung des Managementsystems & der Wettbewerbsfähigkeit

Eine Vogelperspektive zeigt einen dichten Wald, der sich entlang eines Flusses erstreckt, mit grünen Bäumen

Klimawandel – Ergänzungen in Managementsystemnormen

In einer gemeinsamen Erklärung im Februar 2024 haben das Internationale Akkreditierungsforum (IAF) und die Internationale Organisation für Normung (ISO) die Ergänzungen in verschiedenen Managementsystemnormen erläutert. Darin wird betont, wie bedeutsam die Berücksichtigung des Klimawandels in den verschiedenen Managementsystemen ist.

Betroffen sind die Abschnitte 4.1 und 4.2 der jeweiligen Norm. Durch die Ergänzungen soll sichergestellt werden, dass Fragen des Klimawandels von den Organisationen im Zusammenhang mit der Wirksamkeit der Managementsysteme zusätzlich zu allen anderen Aspekten berücksichtigt werden.

Häufig gestellte Fragen

FAQ zu IATF 16949

Der IATF-Standard richtet sich an alle produzierenden Lieferanten der Automobilindustrie: Vom Vorlieferanten („Sub-Tier“) bis zum Direktlieferanten („First-Tier“). Dazu gehören Unternehmen der Serien- und Ersatzteilproduktion sowie Dienstleister für wertschöpfende Prozesse, z.B. in der Wärme- / Oberflächenbehandlung und Ähnlichem.

Mit einer Zertifizierung belegen Zulieferer, dass sie die QM-Anforderungen erfüllen, einen fortlaufenden Verbesserungsprozess durchlaufen und kundenspezifische QM-Systemanforderungen umsetzen. Zudem setzen viele Automobilhersteller und Zulieferer das Zertifikat für eine gemeinsame Zusammenarbeit voraus.

Nein. Die IATF umfasst die Anforderungen der ISO 9001, die bei einem Audit berücksichtigt werden müssen. Als eigenständiger Qualitätsmanagement-Standard wird die IATF 16949 aber unabhängig der ISO 9001 zertifiziert. Umgekehrt gilt das genauso für die ISO 9001.

Die ISO/TS 16949 ist als Vorgänger-Norm der IATF 16949 nicht mehr gültig und bereits am 15. September 2018 auf die IATF 16949 umgestellt worden.

Wir prüfen anhand von Dokumenten (in Papier und digitaler Form) sowie bei Ihnen vor Ort, ob Sie die Anforderungen der IATF 16949 erfüllen.

Kompetent, international, TÜV NORD CERT

TÜV NORD CERT GmbH

TÜV NORD CERT ist ein international anerkannter und zuverlässiger Partner für Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen. Unsere Sachverständigen und Auditoren verfügen über fundiertes Wissen und haben grundsätzlich eine Festanstellung bei TÜV NORD. Hierdurch sind Unabhängigkeit und Neutralität sowie Kontinuität bei der Betreuung unserer Kunden gewährleistet. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Unsere Auditoren begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Ihnen ein objektives Feedback.